Gesetze in Spanien

Gesetze in Spanien für Vermieter und Mieter
Vermietung an Touristen in Spanien – Meldepflicht Nationalpolizei ab 2016

Jetzt verstärkt durch den Terrorismus wurde im Jahre 2015 durch das Gesetz zur nationalen Sicherheit die gesetzlichen Vorschriften verstärkt und angepasst

Apartment in Spanien, die privat touristisch vermietet werden, müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft der Gäste, der spanischen Polizei per Fax oder E-Mail mit den Gästedaten gemeldet werden.
Die Daten sind aus dem Personalausweis oder Reisepass aufzunehmen.

Es ist ein Meldeformular auszufüllen und zu unterschreiben und dieses der Polizei innerhalb von 24 Stunden zuzusenden. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt muss mit einem Verwaltungsvergehen rechnen.
Ein Bußgeld in dreistelliger Höhe kann erhoben werden.

Internet benutzung

Jeder der einen Internetanschluss bereit stellt, ist auch dafür voll verantwortlich, egal ob es von Eigentümer oder anderen Personen genutzt wird.

Grundsätzlich geht es um illegale Tätigkeiten die immer häufiger durchgeführt werden wie urheberrechtlich geschützten Werke, wie zum Beispiel Filme, Pornographisches, Musikstücke und Computersoftware die Nutzer herunterladen. Diese Vergehen werden mit sehr hohen Schadensersatzansprüchen und einer Anzeige und hohen Geldstrafen bis hin zu Gefängnis bestraft.

Bei der Vermietung muss der Mieter (bei mehreren Personen jeder einzelne) eine Erklärungsformular über die ordnungsgemäße Nutzung des Internetanschlusses mit seinen Personalien aus Personalausweis oder Reisepaß unterschreiben, und diese Erklärung der Polizeibehörde vorlegen.

Empfehlung

Am besten sie bringen oder besorgen sich einen WLan USB Stick. Dann kaufen sie sich in Spanien eine Sim-Karte z.B. von Orange zum Internet surfen. Die Kosten für diese Sim-Karte sind nicht hoch und wenn Sie viel Surfen können sie bequem nach buchen.